Geldmacherei

Veröffentlicht am 29. September 2011 von Roman
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Für offizielle Ausschreibungen muss ein Strafregisterauszug beigelegt werden - und dieser darf nicht älter als 3 Monate alt sein. Bedeutet also viermal im Jahr zum Amt pilgern und sich für jeweils 17 Euro eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Wenn man das auf alle hochrechnet, die das fürs Business ständig machen müssen, dann nennt man das Geld- und Arbeitsbeschaffung.

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